Allgemeine Geschäftsbedingungen
PANAX GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der PANAX GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.
1.2 Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir deren Anwendung ausdrücklich in Textform bestätigen.
§ 2 Vertragsgrundlagen, Angebot & Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Sofern vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen der VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
2.4 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung und ggf. Nachträgen.
3.2 Technische Angaben und Planungsstände sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Vertragsgrundlage vereinbart sind.
3.3 Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind (Nachträge), werden gesondert vergütet. Dies gilt auch bei mündlicher Anweisung, sofern die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde.
§ 4 Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Zusatzleistungen (z. B. Entsorgung, besondere Sicherungsmaßnahmen, Zusatzwege/-zeiten, Beistellungen) werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
4.3 Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und gelten als genehmigt, wenn sie vor Ort angeordnet oder nachträglich nicht unverzüglich widersprochen werden.
4.4 Soweit kein Festpreis vereinbart ist, sind Preisänderungen zulässig, wenn sich nach
Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren (Material, Lohn, Energie) nachweislich ändern und dies die Kalkulation erheblich beeinflusst.
§ 5 Zahlung
5.1 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.2 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen; zusätzlich können angemessene Mahnkosten berechnet werden.
5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Ausführung, Termine, Behinderungen
6.1 Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen (Zugang, Einweisung, bauseitige Vorleistungen) erfüllt sind.
6.2 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
6.3 Witterungs-, sicherheits- oder bauablaufbedingte Behinderungen sowie unvorhersehbare Umstände führen zu angemessenen Fristverlängerungen. 6.4 Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechtigen uns zur Berechnung von Stillstands- und Mehrkosten.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen:
freien und ungehinderten Zugang zur Baustelle
geeignete Zufahrts- und Parkmöglichkeiten
tragfähige und gesicherte Arbeitsbereiche
Bereitstellung von Strom und Wasser (soweit erforderlich)
erforderliche Genehmigungen und Freigaben
rechtzeitige Erbringung bauseitiger Vorleistungen
- geeignete Lagerflächen für Material und Geräte
§ 8 Bausubstanz, Risiken im Bestand
8.1 Bei Arbeiten im Bestand (insbesondere Altbau, Sanierung, Abbruch) können verdeckte Mängel oder unbekannte Gegebenheiten auftreten.
8.2 Für daraus resultierende Schäden oder Mehraufwände, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, übernehmen wir keine Haftung.
8.3 Hierdurch entstehende Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.
§ 9 Entsorgung und Materialien
9.1 Die Entsorgung von Bauabfällen erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. 9.2 Kosten für Entsorgung, Container, Transport sowie Sondermüll werden gesondert berechnet.
9.3 Der Auftraggeber hat uns über mögliche Schadstoffe oder besondere Entsorgungsanforderungen rechtzeitig zu informieren.
§ 10 Abnahme / Gefahrübergang
10.1 Nach Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen.
10.2 Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme oder keine wesentliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig (§ 640 BGB).
10.3 Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
10.4 Teilabnahmen sind zulässig.
10.5 Die Gefahr geht mit Abnahme oder Nutzung auf den Auftraggeber über.
§ 11 Aufmaß und Abrechnung
Aufmaße und Leistungsfeststellungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage widersprochen wird.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht die VOB/B wirksam vereinbart ist.
12.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme in Textform anzuzeigen.
§ 13 Haftung
13.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
§ 15 Gerichtsstand & Recht
15.1 Gerichtsstand ist Herford, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.
15.2 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende, wirksame Regelung zu ersetzen.
